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Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – bindend ab 29.12.2009

Freitag, den 30. Oktober 2009

Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – bindend ab 29.12.2009

Schon auf Grund des bestehenden Geräteschutzgesetzes und der bestehenden EN-Normen, wurden unsere Schutzsysteme als Sicherheitsbauteil konstruiert und gefertigt.

In den neuen Richtlinien wurden trennende Schutzeinrichtungen als “unvollständige Maschine” definiert und unterscheiden sich in sofern von vollständigen Maschinen.
Eine unvollständige Maschine, hier: “Trennende Schutzeinrichtung”, ist nur dazu bestimmt, in anderen Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden, um zusammen mit ihnen eine Maschine im Sinne dieser Richtlinien zu bilden.

Für unvollständige Maschinen, hier: “Trennende Schutzeinrichtungen”, gelten ab 29.12.2009, jedoch einige neue Forderungen.

  1. Risikobeurteilung
  2. Technische Dokumentation (intern)
  3. Spezifizierte Montageanleitung
  4. Mitlieferung einer Einbauerklärung
  5. umfassende Qualitätssicherung

Technische Anforderungen gem. Anhang I, Position 1.4.1 und 1.4.2 werden von unseren Systemem erfüllt. Die Forderung gem. 1.4.2.1, wonach die Befestigungen an der Schutzeinrichtung, bzw. der Maschine verbleiben müssen, werden durch entsprechende Modifizierung erreicht.

Eine entsprechende Risikobeurteilung unserer Standard-Bauelemte ist abgeschlossen.

Das System der Qualitätssicherung wurde überarbeitet und noch weiter ausgebaut.

Alle geforderten Dokumente stehen Ihnen rechtzeitig zur Verfügfung.

Wir hoffen auch weiterhin auf eine angenehme und “sichere” Zusammenarbeit, getreu unserem Motto: “SICHERHEIT FÜR MENSCH UND MASCHINE”.

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